Krisenvorsorge – Lagebild Medikamente (Insulin) 2025

Mit Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz BGBl. Nr. 38/2025 vom 28. Februar 2025 wurde die Bevorratung von Humanarzneispezialitäten (Medikamente) geändert. In der Anlage zum betreffenden BGBl. sind die Humanarzneispezialitäten aufgelistet die in Österreich zu bevorraten sind. Die Republik muss eisern sparen, auch bei der Medikamentenvorsorge? BKVTV.at wird im Gesundheitsministerium nachfragen. Es geht diesmal um das Spezialthema „Insulin“. Nicht nur das Medikament selbst ist für Diabetiker 1 lebenswichtig, auch das Zubehör zu ihren jeweiligen Insulinpumpen. Eine lebensentscheidende Vorsorge für mehr als 30.000 Patienten in Österreich. Wir haben dazu im Gesundheitsministerium nachgefragt. Die Anfrage können Sie auf der Plattform „FragdenStaat.at“ nachverfolgen. (Siehe Quellenverweis)

Auszug Antwortschreiben Anfrage Krisensicherheitsbüro BKA

Krisensicherheitsgesetz delegiert die Medikamenten-Vorsorge an die „zuständigen“ Ministerien

Der § 12 des B-KSG widmet sich der Krisenvorsorge und sollte das Interesse der österreichischen Bevölkerung wecken. Die Bundesregierung hat gem. B-KSG dafür Sorge zu tragen, dass auf Grundlage von Krisenplänen folgendes für die Bevölkerung (9 Millionen Österreicher) zur Verfügung steht:

  • Hilfsmittel zur Krisenbewältigung für 9 Millionen Österreicher
  • Systemrelevante Güter für 9 Millionen Österreicher
  • Medizinische Güter für 9 Millionen Österreicher
  • Medizintechnische Güter für 9 Millionen Österreicher

Diese Vorsorge hat jederzeit im einsatzbereiten Zustand stattzufinden. Es ist im Krisensicherheitsgesetz und auch in den Erläuterungen zum Gesetz ist nicht nachvollziehbar wie diese Hilfsmittel, systemrelevanten Güter und medizinischen Güter beschafft, gelagert und finanziert werden. Auf die Frage an das Bundeskrisensicherheitsbüro im Bundeskanzleramt:

  • Welche Vorbereitungen und Anordnungen zu den Hilfsmitteln, systemrelevanten Gütern, medizinischen Gütern und medizintechnischen Gütern nach dem B-KSG wurden seit der Gründung des Krisensicherheitsbüros in Kraft gesetzt?

Folgte die Antwort:

  • „Das B-KSG legt fest, dass die Mitglieder der Bundesregierung in ihrem jeweiligen Wirkungsbereich Sorge zu tragen haben, dass die erforderlichen Hilfsmittel zur Krisenbewältigung sowie systemrelevante Güter im jederzeit einsatzbereiten Zustand zur Verfügung stehen (siehe § 12 B-KSG). Details zu diesen Mitteln und Gütern wären daher bei den jeweils zuständigen Stellen zu erfragen.“

Die Bundesregierung fordert eine abwehrfähige Bevölkerung. Ist in der Krise für die Schwächsten in der Bevölkerung, unsere Patienten die teilweise lebenswichtige Medikamente benötigen, wie z.B. Insulin vorgesorgt?

Die allgemeine Sicherheitslage wird derzeit unter der bestehender Terrorwarnstufe 4 und dem Ukrainekrieg wie folgt öffentlich kommentiert:

Der Nationale Sicherheitsberater fordert eine abwehrfähige Bevölkerung und führt weiter aus, „Wir brauchen einen modernen gesamtstaatlichen Schutzschild und eine Stärkung der Resilienz in der Bevölkerung, wir müssen sie abwehrfähig machen.
Klassische Grenzen sind bei hybriden Bedrohungen und Desinformation oder bei Angriffen mit Abstandswaffen nicht mehr relevant“. Nur eine gesunde Bevölkerung wird abwehrfähig sein können. Am härtesten trifft es in der Krise jene Familien, die für einen Pflegefall oder besondere Patienten mit besonderen Bedürfnissen verantwortlich sind.

Was sagt der Nationale Sicherheitsberater der Regierung dazu?

Vor wenigen Tagen veröffentlichte das Krisensicherheitsbüro die Kurzversion des gesamtstaatlichen Lagebildes 2025. Die Langversion ist nicht für die Öffentlichkeit vorgesehen. Zum Thema „Gesundheit“ dürfen wir aus der Kurzversion zitierten:

Gesellschaftlicher Zusammenhalt, Gesundheit und soziale ­ Gerechtigkeit, Seite 6:

„Die gesellschaftliche, soziale und gesundheitliche Resilienz der Bevölkerung bestimmt in hohem Ausmaß die gesamtstaatliche Resilienz…….. Der Gesundheitsbereich ist aktuell beispielsweise von anhaltendem Personalmangel, Abhängigkeiten von Lieferketten, einer niedrigen Gesundheitskompetenz der Bevölkerung und einer mangelnden Verknüpfung von systemrelevanten Daten der öffentlichen Gesundheit und des Gesundheitssystems geprägt.“

Es wird dazu die Verbesserung der Effizienz und Effektivität des Gesundheitssystems als Teil der gesamtstaatlichen Resilienz gefordert.

Download der Kurzversion des Gesamtstaatlichen Lagebildes 2025

https://www.bundeskanzleramt.gv.at/themen/krisensicherheitsbuero/nachrichten-des-krisensicherheitsbueros.html

Auf der Internetseite https://www.bundeskanzleramt.gv.at/themen/krisensicherheitsbuero/nachrichten-des-krisensicherheitsbueros.html des Krisensicherheitsbüros wurden folgende Maßnahmen veröffentlicht: Vereinfacht erklärt sollen sie zusätzlich zur Beratung und mittelfristigen strategischen Planung für Österreich die Funktionen:

  • eines Krisenradars,
  • eines Schutzschilds,
  • einer Krisentoolbox,
  • und einer objektiven, an die Bevölkerung gerichteten Kommunikation wahrnehmen.

Durch diese Neuerungen werden Krisen in Österreich zukünftig besser bewältigbar sein, da

  1. sie früher erkannt werden,
  2. gemeinsame und gesamtstaatliche Lösungen gefunden werden können und
  3. transparent darüber informiert wird.

Ziel dieser Neuerungen ist die Steigerung der Sicherheit Österreichs und der österreichischen Bevölkerung.

https://www.bundeskanzleramt.gv.at/themen/krisensicherheitsbuero/nachrichten-des-krisensicherheitsbueros.html

Eingeschränkt verfügbare Medikamente in Österreich

Eines der Probleme dazu sind derzeit 442 Humanarzneispezialitäten die laut dem Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen „nicht verfügbar“ oder „eingeschränkt verfügbar“ sind. Diese Problemmedikamente können hier https://medicineshortage.basg.gv.at/vertriebseinschraenkungen/faces/adf.task-flow?_id=main-btf&_document=WEB-INF/main-btf.xml  immer aktuelle eingesehen werden.

Paralellexportverbot von Medikamenten

Das Parallelexportverbot funktioniert über eine Liste gemäß Verordnung über die Sicherstellung der Arzneimittelversorgung. Diese Liste gemäß Verordnung über die Sicherstellung der Arzneimittelversorgung gemäß § 57a Abs. 2 Arzneimittelgesetz basiert auf denselben Daten wie das „Vertriebseinschränkungen Register“, jedoch eingeschränkt auf jene Arzneispezialitäten, die nach Überprüfung durch das BASG ein Parallelexportverbot erhalten haben. Medikamente mit Paralellexportverbot können hier eingesehen werden:

https://medicineshortage.basg.gv.at/vertriebseinschraenkungen/faces/adf.task-flow?_document=WEB-INF%2Fban-btf.xml&_id=ban-btf

basg.gv.at

Der § 12. (1) des Krisensicherheitsgesetzes ordnet für die Mitglieder der Bundesregierung an: Sie haben im jeweiligen Wirkungsbereich ihres Ministeriums:

  • die notwendigen strukturellen Voraussetzungen für ein effektives Management im Krisenfall zu schaffen, erforderliche Schulungen zu veranlassen,
  • Erreichbarkeiten festzulegen,
  • Krisenpläne zur Krisenbewältigung aufzustellen,
  • regelmäßige Übungen zur Überprüfung der Krisenpläne durchzuführen

um zu gewährleisten, dass auch im Falle einer Krise die staatlichen Strukturen so lange wie möglich die für die Bevölkerung notwendigen Leistungen erbringen können. Zudem haben sie ein System zur Qualitätssicherung hinsichtlich der Bewertung der gesetzten Maßnahmen zur Krisenvorsorge einzurichten. Die Mitglieder der Bundesregierung haben in ihrem jeweiligen Wirkungsbereich dafür Sorge zu tragen, dass entsprechend den gemäß Abs. 1 aufgestellten Krisenplänen erforderliche Hilfsmittel

  • zur Krisenbewältigung
  • systemrelevante Güter,
  • insbesondere medizinische und medizintechnische Güter

im jederzeit einsatzbereiten Zustand zur Verfügung stehen. Zur Kommunikation hat jedes Mitglied der Bundesregierung für das Bundeslagezentrum eine permanente Kontaktstelle dazu einzurichten.

Screenshot gesamtstaatliches Lagebild 2025

Werden Budgetmittel für die Krisensicherheitsvorsorge bereitgestellt?

Bei den „zuständigen Stellen“ sind Budgetmittel bereitzustellen. Dabei sind wohl die dazu gesetzlich festgelegten Ministerien. Staatliche Krisenvorsorge kostet. Ob diese Kosten durch die neue Bundesregierung budgetiert werden ist offen in Zeiten der strengen Sparsamkeit und Budgenot samt Milliardenlöchern die 2024 ein ÖVP Finanzminister hinterlassen hat.

Für das Bundeslagezentrum sind gleich mal 26 Millionen Euro Steuergeld zu „reservieren“.

  • Die bauliche und technische Errichtung des Bundeslagezentrums wird über eine Zusatzmiete (HMZ € 234.416,07) über 20 Jahre und einen Baukostenzuschuss von ca. € 21.250.000 finanziert.
  • Die Ausstattungskosten von ca. € 5,5 Mio. werden im laufenden Budget 2026 bedeckt.

Zuständigkeiten des Bundesheeres Bevorratung mit Humanarzneispezialitäten

Aus der Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes betreffend die Ausweitung der Zuständigkeiten des Bundesheeres ergeben sich als solche keine unmittelbaren Kosten, da diese erst durch einfachgesetzliche Ausführungsbestimmungen zu konkretisieren sind sowie darüber hinaus ein entsprechender Beschluss der Bundesregierung erforderlich ist. § 12 B-KSG stellt das diesbezügliche einfachgesetzliche Anschlussstück dar. Die durch § 12 B-KSG erfolgende Aufgabenzuweisung an das Bundesheer, Krisenvorsorgemaßnahmen zu treffen, bleibt bis zu deren Inanspruchnahme durch einen allfälligen konkretisierenden Beschluss der Bundesregierung in finanzieller Hinsicht folgenlos bzw. besteht aufgrund der Regelung selbst keine Handlungsverpflichtung sowie keine Verpflichtung zur entsprechenden Bereithaltung durch das Bundesheer. Erst nach Beschluss der Bundesregierung, in dem einzelne Maßnahmen der Krisenvorsorge konkretisiert werden, wird die Aufgabenübertragung ausgelöst. Wurde dieser wichtige Beschluss durch die Bundesregierung gefasst? BKFTV.at wird nachfragen und hier weiter darüber berichten.

Symbolbild: pixabay.com – Was kann in unseren Apotheken selbst erzeugt und gelagert werden?

Quellen:

https://bkftv.at/2024/12/07/b-ksg-sicherheitsberater-der-regierung-fordert-abwehrfaehige-bevoelkerung/

https://www.bundeskanzleramt.gv.at/themen/krisensicherheitsbuero/nachrichten-des-krisensicherheitsbueros.html

https://fragdenstaat.at/anfrage/krisenvorsorge-medikamente-2025/

Für alle betroffenen Firmen, Institutionen, Personen und Verantwortlichen wie Zuständigen gilt die Unschuldsvermutung. (hu) ++ende++


Herbert Unger – freier Journalist bei bkftv.at
herbert.unger@bkftv.at oder 06645344908
Meine Artikel: https://bkftv.at/author/hu/
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